Hier ist neben der Beschäftigung erwachsener, oder ggf. gar Jugendlicher (im Falle) nur zusätzlich für die Versorgung der/s Kindes/r gesorgt werden, sollte die Mutter (ggf. der Vater) sich neben dem/r Kind/er auch noch sowohl privat (Hobbys), oder auch gewerblich (Beruf) selbst beschäftigen wollen.