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Jedes Kinder sollte über den jeweiligen Schutzbefohlenen die Möglichkeit haben, beschäftigt zu werden, und diese Möglichkeit sollte auch kontrolliert sichergestellt sein, das sie auch durchgeführt wird.
Jeder, sollte sich dessen sicher sein, bevor man ein Kind in die Welt setzt, das man dessen auch bereit ist. Das man z.B. Berufstätig ist, darf kein Grund dafür sein, das dies nicht geht. Denn das ein Kind eine Beschäftigung hat, ist sehr, sehr wichtig. Spätestens ab dem ca. 3. Lebensmonat, doch bis dahin, doch auch darüber hinaus ist es sehr wichtig, das es ausreichende Zuwendung, mindestens einer Person hat. Diese Person sollte so früh als möglich, längst möglich die selbe Person bleiben.
(Eltern = immer leibliche Eltern bzw. leiblicher Vater bzw. leibliche Mutter)
Ob sich das Kind dann in einer Tagesstätte, oder bei den Eltern oder Schutzbefohlenen aufhält, ist letztlich irrelevant. Bis zum vollendeten erstens Lebensjahr sollte es eine feste Bezugsperson geben, bei dem das Kind auch bleibt. Dies sollte nach allen zur Verfügung stehenden Mitteln nach Möglichkeit die leibliche Mutter bzw. Vater, besser noch beide sein. Doch wenn dies unter Berücksichtigung des Kindeswohls nicht möglich ist, weil unbehebbare Probleme bei der Mutter, dem Vater, bzw. den Eltern bestehen, dann sollte das Kind schnellstmöglich, jedoch in einem sanften übergang (nicht einfach so raus gerissen) in eine dafür geschulte Unterkunft gegeben werden, wo jedoch die Eltern die Möglichkeit haben sollten, zunächst in kontrollierte Begleitung zu besuchen. Diese Besuche sollten über Stunden und mehrmals täglich möglich sein. Sollte ein solcher Besuch durch starke Belästigung der Eltern, des Elternteils beeinträchtigt sein, so müsste dieser zunächst gestoppt werden und bei Bedarf der Eltern in Gesprächen bzw., falls notwendig therapeutisch bearbeitet werden, so das dann Besuche wieder möglich würden. Wenn Besuche in Begleitung möglich sind, sollten diese sodann nach einer Einschätzungsphase auch ohne Begleitung möglich sein, jedoch mit anschließender Beurteilung, wie es dem Kind danach geht. So sollte dann beschlossen werden, ob die Eltern das Kind weiterhin ohne Begleitung besuchen können, oder wieder nur in Begleitung. Bevor jedoch ein Kind überhaupt in eine Pflegestelle übergeben wird, sollte bei den Eltern immer erst alles versucht werden, das es keine übergabe geben braucht.
Sollte ein Kind bei den Eltern leben, so hat eine staatliche Stelle dafür sorge zu tragen, das es dem Kind gut geht und auch ständig Zuwendung der Bezugsperson und dem Alter entsprechend ausreichende Beschäftigung erhält.
Hier könnte eine Tagesstätten mit Pädagogischer Betreuung und demokratischer Entscheidung, auch und vor allem durch die Kinder selbst sollten hier Mitsprache und Entscheidungsrecht haben, sinnvoll sein.
Ab dem Alter von ca. 6 Monaten sollte man sich auch um Kontakt zu anderen, im Austausch mit anderen Familien, oder in dafür vorgesehene staatliche Einrichtungen begeben. So das das Kind auch frühzeitig daran gewöhnt wird, das man auch regelmäßig wohin geht. Bis hin zum Kindergarten, wo dann schon quasi eine Form von lehre beginnen sollte. Jedoch in spielerischer Weise. Dies könnte dann ruhig bis zum Jugendalter fortgesetzt werden, so das auch ein Jugendlicher nur aus freien Willen, wenn man soweit ist, erst anfangen braucht, sich selbst intensiv zu Bilden.
Kinder sollten bis zu einem Alter, das sie selbst bestimmen können, maximal jedoch bis 16 Jahren, nicht zur gewerblichen Tätigkeit heran gezogen werden dürfen. Und bis zum Alter von 12 Jahren, sollte dies gar gänzlich verboten sein. Doch auch die Evolution schreitet voran, die Kinder werden immer früher für alles zugänglich und reifen vorzeitiger, somit sollte dies von Zeit zu Zeit vom Volk abgestimmt werden.
Hier sollte es jedoch auch entsprechende regelmäßige unangemeldete Kontrollen geben, welche, neben der Sicherstellung, das kein Kind unter 12 Jahren überhaupt im gewerblichen Bereich beschäftigt ist, als auch das sichergestellt wird, das ein Kind bzw. dann Jugendlicher bis 16 Jahren zu keiner gewerblichen Beschäftigung auch nur quasi gezwungen wird. Viele sagen den Kindern, sie sollen behaupten, sie machen dies freiwillig und mit Spaß. Jedem Kind muß dies beigebracht und gelehrt werden, das es hier Möglichkeiten gibt, sich dagegen zur Wehr zu setzen, auch ohne die Eltern zu verletzen. Hier müssten dann die Eltern zunächst belehrt werden, was die Folgen daraus dann wären und dann müsste man dafür noch ein Gangbares Konzept entwickeln.